Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Erhalt der Ware zahlbar, rein netto Kasse in Euro, ohne Abzug. Bei Rechnungsstellung nach Vereinbarung räumen wir ein Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ein. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze zu berechnen.

Mit dieser Preisliste verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Bei Auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und Leistungsbedingungen anerkannt und eine Anzahlung von 10 % vom Rechnungswert fällig. Der Gerichtsstand ist Aachen. Unser Angebot ist freibleibend und kann nach Marktlage in gleichwertige Produkte gewandelt werden.

Alle Preise verstehen sich ab Lager für 5 Tage. Anlieferung, Aufstellung und Rücktransport werden nach Zeitaufwand berechnet. Anteilige Lieferkosten werden nach Entfernung und Aufwand berechnet.

Mit der Übernahme der Gegenstände durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung, einschließlich der Haftung gegenüber Dritten, auf den Kunden über. Die Rückgabefrist für gesäubertes Geschirr, Gläser, Platten usw. beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 5 Tage. Nicht zurückgeliefertes, beschädigtes, ungereinigtes oder in Verlust geratenes Leihgut berechnen wir zum Wiederbeschaffungspreis.

Eigene Fahrzeuge beliefern Sie im Großraum Aachen und der Euregio, auch an Sonn- und Feiertagen, termingerecht nach Vereinbarung. Die mit uns vereinbarte Lieferzeit versuchen wir in jedem Falle einzuhalten. Für eventuelle Abweichungen durch äußere Umstände (Unfall, Pannen bzw. Witterungs-verhältnisse) können wir nicht haftbar gemacht werden, ebenso können wir keine Rechnungsabzüge bzw. Stornierungen des Auftrages gestatten.

Sollten unsere Sach- und Dienstleistungen dem Kunden Anlass zur Beanstandung geben, muss dies sofort der Feinkost-Küche Lütten schriftlich mitgeteilt werden, damit wir uns umgehend mit der Beanstandung befassen können. Solche Beanstandungen aber, von denen der Kunde annehmen darf, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sollten uns unverzüglich telefonisch mitgeteilt werden. Preisnachlässe können wir nur zugestehen, wenn die beanstandete Leistung trotz rechtzeitiger Reklamation nicht verbessert werden konnte.